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   VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379, 10 C 10.381   

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VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379, 10 C 10.381 (https://dejure.org/2010,71872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2010 - 10 CE 10.379, 10 C 10.381 (https://dejure.org/2010,71872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 10 CE 10.379, 10 C 10.381 (https://dejure.org/2010,71872)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379
    Die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 sowie Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 f., und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379
    Die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 sowie Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 f., und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).

  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 sowie Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 f., und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).

    Es müsste daher aufgezeigt werden, durch welches verfassungsrechtlich beachtliche überwiegende Interesse die Entfernung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet dennoch gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerfG vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379
    Der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 1999 (InfAuslR 2000, 67) sind folgende Grundsätze zu entnehmen.
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 sowie Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 f., und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).
  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590

    Ugandische Staatsangehörige

    Im Übrigen entspricht das vorgelegte Attest eines Allgemeinarztes auch nicht den Mindestanforderungen an ein fachärztliches Attest (BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 17/07; BayVGH vom 19.2.2010 Az. 10 CE 10.379).
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